Mitgliedschaft:

Es werden nur außerordentliche Mitglieder aufgenommen, besteht ein Mitglied auf eine ordentliche Mitgliedschaft,
ist es verpflichtet je nach Bedarf, Aufgaben bzw. eine Funktion im Verein zu übernehmen.
Die Entscheidung über die jeweilige Mitgliedsart obliegt dem Vorstand.

Nach maximal 2 maligem „schnuppern“ muss die Entscheidung von potentiellen Neumitgliedern zur Mitgliedschaft
und damit (Mitspielen in einer Band) Nutzung der Proberäume, Equipment, etc. getroffen werden.

Wurden die Schnuppertage nach dem 15. eines Monats getätigt, wird die Mitgliedschaft
ab dem darauffolgenden Monat abgeschlossen, andernfalls ab dem bereits laufenden Monat,
für das entsprechende Monat ist dann auch der MGB zu entrichten.

Als Alternative zur offiziellen Mitgliedschaft bieten wir auch eine Tagesmitgliedschaft an,
welche sich auf 15 €/ Probe beläuft wobei von einer Nutzung der Räumlichkeiten
im Ausmaß von ca. 3 Stunden ausgegangen wird, jede weitere Stunde wird mit 5 € verrechnet
Im Einzelfall können mit dem Obmann auch anders lautende Vereinbarungen getroffen werden,
sofern sie im Interesse des Vereins liegen. Der Betrag ist spätestens nach Probenende in die
Vereins / Getränkekassa einzuzahlen.

Mitgliedsbeiträge sind im Voraus am 1. des Monats, auf das Vereinskonto oder in Ausnahmefällen spätestens
am 1. darauffolgenden Probetag ohne weitere Aufforderung, in „bar“ oder zu entrichten!

Bei Bands ist es (um die Bankgebühren niedrig zu halten) angeraten dass ein Bandmitglied bzw. der Bandleader
die Beiträge der gesamten Band fristgerecht mittels Dauerauftrag auf das Vereinskonto überweist

Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, der Getränkekasse, der Vereinskassa etc. sind notwendig
und dienen der Erreichung des Vereinszieles und zur Anschaffung von Equipment, Umbauten,
Instandhaltung, Reinigung der Proberäume und organisatorische Aufwendungen.

Da wir unseren günstigen Mitgliedsbeitrag nur auf Grund der zusätzlichen Getränkeeinnahmen etc.
anbieten können, sind mitgebrachte Speisen und Getränken nicht gestattet!!

Die Mitgliedschaft wird für ein Jahr abgeschlossen (mit der Option auf monatliche Zahlungsweise
und ist mit einer 2 wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Monatsersten kündbar.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, entweder per email oder postalisch.
Nach einer Kündigung tritt eine 4 monatige Wiederaufnahmesperre in Kraft
Nach Ablauf der Sperrfrist ist ein Wiedereintritt auf Vorstandsentscheidung, zu den,
zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen mit neuem Mitgliedsantrag möglich.
Bei jährlicher Vorauszahlung und vorzeitigem Austritt werden keine Mitgliedsbeiträge erstattet.

Bloße Abwesenheit, Urlaubszeit, oder andere Verhinderung (auch höhere Gewalt etc.)
zur Nutzung unserer Räumlichkeiten etc. entbinden nicht von der Begleichung des Mitgliedsbeitrages.

Hausordnung, Probenablauf:


Bei Ausfällen ganzer Probentermine, oder Terminänderungen der festgelegten Proben
ist der Obmann rechtzeitig (mind. 1-2 Tage vorher zu verständigen) um im Bedarfsfalle den
Termin an andere Mitglieder weitergeben zu können, Lücken zu füllen und eine optimale
Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Jede Band macht einen Verantwortlichen namhaft der dafür Sorge zu tragen hat,
dass das Musikequipment nach Probenende an seinen dafür vorgesehen Platz verbracht wird,
die Anlagen, wie Mischpult, Boxen Verstärker abgeschaltet und zugedeckt werden,
Kabel ordentlich aufgerollt, das Geschirr abgewaschen, und in das entsprechende Kasterl gestellt wird,
Flaschen, Dosen Müll etc. entsprechend entsorgt werden, sodass der Proberaum in
ordnungsgemäßem Zustand an die nächste(n) Gruppe (Musiker) übergeben werden kann.

Weiters ist derjenige auch dafür zuständig dass die Getränkeliste und die Abrechnung dieser
ordnungsgemäß geführt wird, und und die entsprechenden Beträge bezahlt werden.
(Erinnerung der Bandmitglieder vor Verlassen des Proberaumes)

Kredit wird vom Verein grundsätzlich nicht gewährt, und ist nur im Eivernehmen
zwischen Band bzw. Vereinsmitgliedern möglich!
In Ausnahmefällen kann der Obmann dies genehmigen.
Offene Getränke bzw. Beträge sind dann spätestens bei der
nächsten Probe zu entrichten und als bezahlt! in die Liste einzutragen

Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch konsumiert werden,
keinesfalls in der Nähe von elektronischen Anlagen, Geräten und Instrumenten.

Die Mitglieder erklären sich bereit dass Fotomaterial (Proben und Auftrittsfotos)
einer gesamten Band und – oder Einzelmusiker zum Zwecke der Auftritts und Mitgliederaquise,
Vereinswerbung etc. auf der Vereinshomepage und bei Bedarf anderen Medien wie z.B
Facebook, Google, Berzirksblätter e.t.c. veröffentlicht werden kann.
Die Mitglieder genehmigen entweder vorhandenes Material oder stellen eigenes zur Verfügung.

Wir erwarten einen pfleglichen Umgang miteinander, und gegenseitigen Respekt
und wo möglich auch gegenseitige Unterstützung im Rahmen der Mitgliedschaft.
Aus unserer Vielfalt können und werden sich die verschiedensten Möglichkeiten eröffnen,
welche durch Kooperation und Zusammenhalt gefördert,
und somit auch das Vereinsziel positiv beeinflussen werden.

Nicht-Vereinsmitglieder dürfen sich nur mit Genehmigung des Obmannes,
in den Vereinsräumlichkeiten aufhalten.
Bei den Proben obliegt es weiters dem Bandleader ob z.B. Zuhöhrer oder Mitspieler
(andere Mitglieder) erwünscht sind.
Davon ausgenommen sind potentielle zukünftige Mitglieder („Schnupperstunden“)
und der Vorstand.

Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass Kontaktrelevante Daten wie
E-mailadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer an andere Mitglieder zum Zwecke
der Kommunikation untereinander, weitergegeben bzw. ausgetauscht werden dürfen.
Die Weitergabe an Vereinsfremde Personen setzt das separate Einverständnis des
Betreffenden voraus und muss im Einzelfall eingeholt werden.
Eine Mitgliederliste mit entsprechenden Daten wird zum Aushang gebracht.

Die Musiker kennzeichnen im Vereinslokal verbleibendes oder mitgebrachtes Equipment,
um Verwechslungen und unbefugter Benutzung vorzubeugen.

Die Verwendung des Equipments anderer Musiker ist nur mit ausdrücklicher

Genehmigung des / der Betreffenden gestattet.

Für Nichtberechtigte Verwendung, fremder, und Schäden an diesen Sachen,
übernimmt der Verein keine wie immer geartete Verantwortung bzw. Haftung.
Zur Vermeidung solcher Situationen stehen im Bedarfsfall versperrbare Kästen zur Verfügung,
bzw. die Mitglieder sorgen dafür dass ihre Geräte von Unbefugten nicht in Betrieb genommen werden können.

Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Vereinseigentum, (Inventar, Instrumenten, Equipment, e.c.t.)
pfleglich umzugehen und etwaige entstandene Schäden sind vom Bandleader unverzüglich
an den Obmann tel. oder schriftlich zu melden.
Die Entscheidung ob Ersatz geleistet werden muss obliegt dem Vorstand.

Equipment, kann z.B. für Auftritte, Privatgebrauch e.t.c. von den Mitglieder
zu einem günstigen Tarif und Hinterlegung einer Kaution, ausgeliehen werden.
(Schriftliche Auflistung). Diese werden jeweils nach Gegebenheit festgelegt.
Voraussetzung dafür ist dass die Probentätigkeit gewährleistet bleibt.
Weiters müssen sämtliche ausgeliehene Gegenstände so zurückgebracht
und deponiert werden wie sie entnommen wurden.

Wir versuchen den Ansprüchen unserer Mitglieder gerecht zu werden und garantieren
jede(r)m Band (Musiker) einen Probentag / Woche, weitere Probentermine sind je nach Belegung
des (der) Proberäume nach Absprache und rechtzeitiger Anmeldung beim Obmann möglich.

Proben sind ab 09:00 -22:00 möglich.

Sollten Proben in Ausnahmefällen länger als bis 22:00 andauer,
n (z.B. vor einem Auftritt) ist, um Anrainerbeschwerden zu vermeiden,
dafür zu sorgen das möglichst wenig Lärmimmission nach außen dringt.
Generell sind auch während der regulären Probezeiten Bass und Schlagzeug in Abstimmung
mit den anderen Musikern auf ein moderates Maß zu reduzieren.
(So leise wie möglich, so laut wie notwendig).

In Anbetracht unseres Vereinszieles und Konzeptes,
(Förderung und Unterstützung von Musikern und Künstlern,
Vermittlung von Ausstellungs und Auftrittsmöglichkeiten etc.),
wäre es wünschenswert wenn sich Mitglieder auch außerhalb der regulären
Bandformationen nach Möglichkeit in Jamsessions, Workshops etc, zusammenfinden
und ihr Wissen und Können in den jeweiligen Bereichen austauschen und erweitern.

Es steht jedem Mitglied frei, (und wäre auch erwünscht) bei Bedarf und
Interesse in anderen Formationen auszuhelfen.

Bei vom Verein organisierten oder vermittelten Auftritten,
sind die entsprechenden Musiker für den Ab und Aufbau des benötigten
Equipments zuständig und verantwortlich, bei Auftritten mehrerer unsere Bands
(Musiker), stellt jede(r) mind 2 Band-Mitglieder für die entsprechenden Arbeiten zur Verfügung.
Bei Auftritten gegen Gage erhält der Verein für die Vermittlung eine Provision von 20%

Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage bieten wir auch
Musikunterricht und Workshops zu günstigen Konditionen an.

Die Mitglieder verpflichten sich ihnen zur Kenntnis gebrachte Vereinsinterna
während, und nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Vorstand (Obmann) kann Mitglieder welche die Statuten, die Vereins und Hausordnung
in einem oder mehreren Punkten missachten, bzw. wegen ungebührlichem Verhaltens ihm,
oder anderen Mitgliedern gegenüber jederzeit von der weiteren Mitgliedschaft ausschließen.
Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen!
Dem Ausschluss muss mindestens eine Ermahnung vorausgehen!

Diese Auflistung kann vom Verein jeder Zeit modifiziert werden und wird in der aktuellen Fassung zum Aushang gebracht.

Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden dass Anpassungen auch rückwirkend gültig werden können.

Wiener Neustadt am 15.3.2015